Sozialgericht korrigiert kleinliche Pflegeeinstufung

Datum 23.04.2012 21:35 | Thema: 

Acht Minuten vor Pflegestufe III
Die Stiftung Warentest berichtet in einer Meldung in der Ausgabe 04/2012 der Zeitschrift "Test": Vom Sozialgericht Münster wurde in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. S 6 P 135/10) einem halbseitig gelähmten und erblindeten Mann die Pflegestufe III gegenüber seiner Pflegekasse zugestanden, obwohl noch ganze acht Minuten zur Erreichung der notwendigen täglichen Pflegezeit von 240 Minuten für diese Pflegestufe fehlten! Die Richter waren jedoch der Auffassung, dass eine solch geringe Unterschreitung nicht zur Versagung der beantragten Pflegestufe führen dürfe!
 
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